
Wohnraum in Wesseling darf nicht mehr zu anderen Zwecken genutzt werden
In Wesseling im Rhein-Erft-Kreis wird der Wohnungsmarkt zunehmend angespannter. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat der Stadtrat eine neue Satzung zum Erhalt und Schutz von Wohnraum verabschiedet. Diese Regelung besagt, dass Wohnungen in Wesseling nicht mehr ohne Genehmigung für andere Zwecke genutzt werden dürfen.
Konkret bedeutet dies, dass Wohnraum nicht zu mehr als 50 Prozent für berufliche Zwecke genutzt werden darf, nicht länger als sechs Monate leer stehen darf und nicht für mehr als drei Monate als Ferienwohnung vermietet werden kann, ohne eine entsprechende Genehmigung einzuholen.
Wesseling gehört zu den 18 Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die laut Landesregierung einen überdurchschnittlich angespannten Wohnungsmarkt aufweisen. Um die Bürger über die neuen Regelungen zu informieren, plant die Stadt zu Beginn des neuen Jahres eine Infoveranstaltung. Dort sollen die Wesselinger über die Satzung und deren Auswirkungen aufgeklärt werden.