Kurzzeitvermietung in Wesseling jetzt digital melden

In Wesseling gibt es neue digitale Möglichkeiten für diejenigen, die ihre eigene Wohnung kurzzeitig vermieten wollen. Wer seine Wohnung kurzzeitig vermieten möchte, muss aber bestimmte Vorgaben beachten.

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Kurzzeitvermietung der eigenen Wohnung

Vermieter in Wesseling können ihre Wohnungen für Kurzzeitvermietungen ab sofort digital registrieren. Die Stadt hat dafür eine neue Funktion im „Digitalen Rathaus“ auf ihrer Website eingerichtet. Bereits seit dem vergangenen Jahr gilt in Wesseling eine Anzeige- und Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen. Wer seine Wohnung beispielsweise über Online-Plattformen für bis zu 90 Tage im Jahr vermieten möchte, benötigt eine sogenannte Wohnraum-ID. Diese kann nun bequem online beantragt werden. Auch wenn Kurzzeitvermietungen bis zu 90 Tagen genehmigungsfrei sind, müssen sie dennoch registriert werden. Zusätzlich sind Vermieter verpflichtet, einen Belegungskalender zu führen. Neben der Registrierung von Kurzzeitvermietungen können über das „Digitale Rathaus“ auch Anträge zur Zweckentfremdung von Wohnraum gestellt werden. Dies betrifft beispielsweise Wohnungen, die länger als sechs Monate leer stehen oder wenn mehr als 50 Prozent der Gesamtwohnfläche für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet oder überlassen werden. Für diese Anträge ist ein Bund-ID-Konto erforderlich. Mit diesen Maßnahmen möchte die Stadt Wesseling den angespannten Wohnungsmarkt besser überwachen und regulieren.

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