Anklage nach Zugunglück in Hürth

Nach dem schweren Zugunglück in Hürth, bei dem im letzten Jahr zwei Arbeiter ums Leben kamen, ist jetzt Anklage erhoben worden. Ein Sicherungsposten steht im Fokus der Ermittlungen. Ein weiteres Verfahren gegen einen zweiten Beschuldigten wurde eingestellt.

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Verfahren vor Brühler Amtsgericht gegen Sicherungsposten

Nach dem schweren Zugunglück in Hürth mit zwei Toten vor eineinhalb Jahren ist jetzt Anklage erhoben worden. Ein Sicherungsposten muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten, heißt es von der Kölner Staatsanwaltschaft. Ursprünglich war auch noch gegen einen zweiten Beschuldigten ermittelt worden. Das Verfahren ist jetzt aber mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden, heißt es.

Bei dem Unfall waren im Mai 2023 zwei Arbeiter in Fischenich auf offener Strecke von einem ICE erfasst und getötet worden. Fünf weitere Arbeiter konnten im letzten Augenblick zur Seite springen – sie erlitten einen Schock. Die Männer hatten damals im Auftrag der Deutschen Bahn am Gleisbett gearbeitet. Als sie sich auf die Schienen begaben, waren sie davon ausgegangen, dass die Strecke bereits gesperrt war - das war aber nicht der Fall.

Möglicher Prozessstart 2025

Laut dem jetzt zuständigen Amtsgericht Brühl soll der jetzt angeklagte Sicherungsposten die Strecke aber freigegeben haben und das, ohne sich die Sperrung bestätigen zu lassen, heißt es. Außerdem soll ein akustisches Sicherungssystem zur Warnung der Arbeiter nicht an der Bahnstrecke gewesen sein. Laut einer Gerichtssprecherin lag das sogenannte ATWS-System im Auto des Angeklagten. Jetzt prüfen die Richter am Amtsgericht Brühl die Anklage. Mit einem möglichen Prozess wird allerdings erst im kommenden Jahr gerechnet.

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