Sündenwäldchen: Kerpen erlässt Allgemeinverfügung
Veröffentlicht: Mittwoch, 01.10.2025 18:50
Die Räumung des Sündenwäldchens könnte bald bevorstehen. Die Stadt Kerpen hat jetzt eine Allgemeinverfügung erlassen. Danach dürfen sich ab Montag (6. Oktober) keine Personen mehr in dem Waldstück aufhalten.

Ab dem 6. Oktober müssen alle raus aus dem Wald
Die Tage des Sündenwäldchens sind gezählt. Pünktlich zu Beginn der Rodungsperiode am 1. Oktober hat die Stadt Kerpen eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie betrifft die Räumung eines Restwaldstücks nördlich von Manheim-Alt. Das sogenannte Sündenwälchen soll abgeholzt werden, um hier Sand und Kies für die Böschungen des künftigen Tagebausees abzubauen. Ab Montag (6. Oktober) dürfen sich in dem Bereich keine Personen mehr aufhalten, heißt es in der Verfügung – davon ausgenommen sind Mitarbeiter von RWE.
Umweltaktivisten haben bereits Proteste gegen eine mögliche bevorstehende Rodung angekündigt. Sie wollen die rund zehn Aktivisten unterstützen, die sich in dem Waldabschnitt in der Nähe des Hambacher Forsts mit Zelten und Baumhäusern verschanzt haben, um zu verhindern, dass RWE den Wald abholzt. Für das kommende Wochenende ist unter anderem eine Mahnwache am Sündenwäldchen geplant.
Gerichtsurteil ebnete Weg für RWE
Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte im Januar den Eilantrag des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) abgelehnt. Damit darf das Sündenwäldchen in Kerpen-Manheim gerodet werden. Das Gericht prüfte den zugrunde liegenden Hauptbetriebsplan vorläufig und kam zu dem Ergebnis, dass dieser rechtmäßig ist. Daher darf der Plan vollzogen werden. Artenschutzrechtliche Bedenken, insbesondere in Bezug auf die Bechsteinfledermaus und die Haselmaus, bestehen laut Gericht nicht. Zudem wird positiv bewertet, dass RWE bereits Maßnahmen zur Biotopvernetzung durch das Pflanzen von Bäumen und Sträuchern ergriffen habe. Ein gewichtiges betriebliches Interesse von RWE, den Tagebau wie geplant weiterzuführen, besteht ebenfalls. Dies liegt auch im öffentlichen Interesse, da der geplante Tagebausee ab 2030 befüllt werden soll und später für Anwohner und Besucher nutzbar gemacht werden kann.
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