Gericht bestätigt Alkoholverbot am Brüsseler Platz in Köln

Das nächtliche Alkoholverbot am Brüsseler Platz bleibt vorerst bestehen. Das Kölner Verwaltungsgericht sieht darin eine wirksame Maßnahme gegen nächtlichen Lärm.

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Das nächtliche Alkoholverbot am Brüsseler Platz in Köln bleibt vorerst bestehen. Das hat das Kölner Verwaltungsgericht am Donnerstag (4. September) entschieden. Eine Privatperson hatte per Eilantrag gegen die Verfügung der Stadt Köln geklagt, war damit jedoch nicht erfolgreich.

Die Stadt Köln hatte das Verbot erlassen, um die Anwohner besser vor Lärm zu schützen. Seit Mitte Mai ist es daher untersagt, zwischen 22 Uhr und 6 Uhr Alkohol am Brüsseler Platz zu trinken oder mitzuführen.

Das Gericht hält die Maßnahme nicht für rechtswidrig. Vielmehr sei das Verbot eine geeignete Maßnahme, um den beliebten Party-Hotspot unattraktiver zu machen.

Eine weitere Klage gegen die Allgemeinverfügung ist jedoch noch anhängig. Gastronomen am Brüsseler Platz haben ebenfalls rechtliche Schritte eingeleitet. Über diese Klage wurde bislang noch nicht entschieden.

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