E-Zigarette am Steuer: Kölner muss Bußgeld zahlen

E-Zigaretten am Steuer können Autofahrern teuer zu stehen kommen. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Köln zeigt, dass auch das Bedienen einer E-Zigarette rechtliche Konsequenzen hat. Besonders ein Fall aus Köln sorgt für Klarheit.

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Gerichtsurteil sorgt für Klarheit

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden: Auch das Bedienen einer E-Zigarette während der Fahrt fällt unter das Handy-Verbot am Steuer. Ein Kölner Autofahrer muss deshalb 150 Euro Bußgeld zahlen.

Der Fall ereignete sich in Köln. Ein Autofahrer hatte während der Fahrt die Leistung seiner E-Zigarette über ein Touchdisplay angepasst. Polizeibeamte hielten ihn an, da sie zunächst davon ausgingen, er habe ein Handy benutzt. Der Mann erhielt ein Bußgeld, gegen das er Einspruch einlegte.

Im Verfahren stellte sich heraus, dass der Autofahrer tatsächlich keine Mobilgeräte bedient hatte, sondern seine E-Zigarette. Dennoch entschied das Oberlandesgericht Köln, dass auch diese Handlung unter das Verbot fällt.

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