Sündenwäldchen Kerpen: Betretungsverbot ab Montag

Ab Montag tritt eine Allgemeinverfügung der Stadt Kerpen in Kraft. Danach darf das "Sündenwäldchen" bei Mannheim-Alt nur noch von RWE-Mitarbeitern betreten werden. Umweltaktivisten haben Proteste angekündigt.

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Allgemeinverfügung der Stadt Kerpen in Kraft

Ab Montag (6. Oktober) darf das sogenannte "Sündenwäldchen" in der Nähe von Mannheim-Alt nicht mehr betreten werden. Die Stadt Kerpen hatte mit Beginn der Rodungssaison zum 1. Oktober eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Danach dürfen ab dem 06. Oktober nur noch Mitarbeiter von RWE in das Gebiet. Das Sündenwälchen soll abgeholzt werden, um hier Sand und Kies für die Böschungen des künftigen Tagebausees abzubauen. Ab dem 20. Oktober soll das Betretungsverbot dann auch durchgesetzt werden, heißt es aus Kerpen. Aktuell haben sich in dem Bereich noch mehrere Umweltaktivisten in Zelten und Baumhäusern verschanzt. Sie wollen die vom Energiekonzern geplante Rodung des Restwaldstücks verhindern. Unterstützer, wie unter anderem die Gruppe „Lützerath lebt“, fordern eine Rücknahme der Allgemeinverfügung. Sie haben weitere Proteste angekündigt.

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