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"Keine Kurzen für Kurze" an Karneval
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Auch schon vor Weiberfastnacht ist das Kölner Ordnungsamt in Sachen Jugendschutz unterwegs. Sie gehen zu Kioskbetreibern und Gewerbetreibenden, um auf die Kampagne „Keine Kurzen für Kurze“ aufmerksam zu machen. Seit mehr als 20 Jahren erinnern Plakate und Aufkleber an das Alkoholverkaufsverbot an Kinder und Jugendliche. Denn alle unter 16 Jahren dürfen gar keinen Alkohol dabeihaben, ab 16 Jahren sind Bier, Wein und Sekt erlaubt. Hochprozentiges wie Wodka oder Apfelkorn ist verboten.
Diese Verbote will das Kölner Ordnungsamt testen und schickt bereits vor Karneval jugendliche Testkäufer los. So soll überprüft werden, ob Alkohol oder Tabakwaren an Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden.
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