Urteil gegen Klimakleber in Köln rechtskräftig

Das Kölner Oberlandesgericht hat die Revisionen von fünf Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ verworfen. Die zwei Männer und drei Frauen hatten sich im November 2022 im morgendlichen Berufsverkehr auf der Inneren Kanalstraße in Köln festgeklebt.

© Letzte Generation (Archivbild)

Klimaaktivisten scheitern mit Revision

Das Urteil gegen mehrere Klimaaktivisten wegen Festklebens in Köln ist rechtskräftig. Das Kölner Oberlandesgericht hat die Revisionen von fünf Angeklagten gegen ein Urteil des Amtsgerichts Köln im Wesentlichen verworfen. Das Amtsgericht hatte im Januar zwei Männer und drei Frauen wegen Nötigung zu Geldstrafen verurteilt. Der Tagessatz ist jetzt bei einer der Frauen geringfügig gesenkt worden, heißt es. Ansonsten ist das Urteil rechtskräftig.

Die fünf Aktivisten der „Letzten Generation“ hatten im November vor zwei Jahren morgens um 8 Uhr mitten im Berufsverkehr die Innere Kanalstraße am Gleisdreieck blockiert. Vier von ihnen hatten sich jeweils mit einer Hand mit Sekundenkleber auf der Fahrbahn festgeklebt. Der Verkehr auf der viel befahrenen Einfallstrecke kam vollständig zum Erliegen – es bildeten sich lange Rückstaus. Das Amtsgericht hatte das als Nötigung gewertet – das Oberlandesgericht hat das jetzt bestätigt.

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