Kölner Verwaltungsgericht: Videoüberwachung teils rechtmäßig

Das Kölner Verwaltungsgericht hat über die Rechtmäßigkeit der Videoüberwachung durch die Polizei in Köln entschieden. Während die Überwachung grundsätzlich erlaubt bleibt, gibt es klare Vorgaben zur Einschränkung der überwachten Bereiche. Welche Änderungen nun erforderlich sind:

© Polizei Köln

Videoüberwachung in großen Teilen rechtmäßig

Das Kölner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Videoüberwachung durch die Polizei an Standorten in der Innenstadt, in Mülheim und Kalk grundsätzlich rechtmäßig ist. Zwei Privatpersonen hatten gegen die Überwachung geklagt, da sie sich an ihren Wohnorten in Kalk und der Innenstadt gestört fühlten. Das Gericht wies die Klagen in großen Teilen ab, stellte jedoch fest, dass die derzeitigen Überwachungsbereiche zu groß sind und nicht nur die Brennpunkte der Straßenkriminalität abdecken.

Polizei muss Überwachungsbereiche verkleinern

Die Polizei muss die überwachten Bereiche nun verkleinern. Zudem darf die Außengastronomie nicht gefilmt werden, und bei Versammlungen müssen die Kameras rechtzeitig abgeschaltet werden, um die Teilnehmer nicht unzulässig zu überwachen. Die Streitparteien können gegen das Urteil aber noch in Berufung gehen. Die Kölner Polizei setzt die Videoüberwachung ein, um schnell auf Straftaten reagieren zu könne - auch als Konsequenz aus der Kölner Silvesternacht 2015/2016.

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