Köln: Ausgangssperre in Kraft

Die Stadt Köln hat eine nächtliche Ausgangsbeschränkung eingeführt. Zum ersten Mal trat die Verordnung um Mitternacht in Kraft. Und es war ruhig – so eine erste Einschätzung der Kölner Polizei. 

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Die Ausgangssperre sei ein gravierender Eingriff, aber unumgänglich, sagte Oberbürgermeisterin Henriette Reker am Freitag. Ab Samstag gilt sie ab 21 Uhr. In dieser Zeit dürfe man die Wohnung nur mit triftigem Grund verlassen, etwa wenn man zum Arzt müsse, dienstliche Tätigkeiten ausübe oder Kranke begleite.

Ab 21 Uhr ist auch der Einkauf nicht mehr erlaubt. Die Stadt geht davon, dass sich auch die Supermärkte darauf einstellen werden und bereits um 21 Uhr schließen.

In öffentlichen Grünanlagen gilt künftig ein Alkohol-, Grill- und Shisha-Verbot. Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung werden mit einem Bußgeld von 250 Euro geahndet. Oberbürgermeisterin Henriette Reker sagte, die nächtliche Ausgangssperre habe das Ziel, Kontakte noch mehr zu reduzieren, insbesondere Treffen zu Hause, gegenseitige Besuche und Partys, die leider immer wieder festgestellt würden. Die kommenden Wochen würden hart werden, so Reker. Sie könne derzeit noch keinen Zeitpunkt dafür nennen, wann die Maßnahme wieder zurückgenommen werde.

Bisher galten in fünf Regionen in NRW Ausgangsbeschränkungen. Dies sind Minden-Lübbecke, Siegen-Wittgenstein, der Märkische Kreis, Remscheid und Hagen. Im Oberbergischen Kreis gilt ab Samstag eine Ausgangsbeschränkung von 21 Uhr bis 5 Uhr, Wuppertal will ab Montag nachziehen.

Das Verwaltungsgericht Arnsberg hatte die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen für Hagen, den Märkischen Kreis und den Kreis Siegen-Wittgenstein für unrechtmäßig erklärt. Die Beschränkungen bleiben dort aber vorerst in Kraft, weil die Beschlüsse noch nicht rechtskräftig sind. Die Stadt und die beiden Kreise haben angekündigt, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einzulegen.

Die NRW-Landesregierung hatte am Donnerstag der Forderung der Stadt Köln zugestimmt, Ausgangbeschränkungen zu verhängen.

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