Briefwahl im Rhein-Erft-Kreis sollte früh beantragt werden
Veröffentlicht: Donnerstag, 16.01.2025 08:39
Die Bundestagswahl rückt näher, und im Rhein-Erft-Kreis wird zur frühen Beantragung der Briefwahlunterlagen geraten. Denn die Fristen für die Stimmabgabe sind in diesem Jahr sehr kurz.

Brühl und Hürth raten zur Stimmabgabe im Wahllokal
Im Rhein-Erft-Kreis wird den Bürgern geraten, ihre Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl in knapp sechs Wochen frühzeitig zu beantragen. Städte wie Pulheim, Bedburg und Frechen betonen, dass Wähler nicht auf die Wahlbenachrichtigung warten müssen, sondern die Unterlagen bereits jetzt anfordern können.
Da die Wahlzettel jedoch erst um den 10. Februar verschickt werden, bleibt den Wählern nicht viel Zeit, um die ausgefüllten Unterlagen zurückzusenden. Aus diesem Grund empfehlen die Städte Brühl und Hürth ausdrücklich die Stimmabgabe im Wahllokal. Sollte jemand die Briefwahl beantragt haben, die Unterlagen aber nicht rechtzeitig erhalten, besteht die Möglichkeit, bis zum Samstag vor der Wahl einen neuen Wahlschein zu beantragen. Andernfalls ist die Stimmabgabe im Wahllokal am Sonntag nicht mehr möglich.
Die Städte im Rhein-Erft-Kreis rechnen erneut mit einer hohen Briefwahlquote. Daher sind auch keine großen Veränderungen bei der Verteilung der Wahlhelfer geplant, wie aus Frechen und Brühl zu hören ist.
Infos zur Beantragung der Briefwahl
Bürgerinnnen und Bürger können die Briefwahlunterlagen in vielen Städten auch schon vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung beantragen. Das geht zum Beispiel per E-Mail oder Brief an die jeweilige Stadt. Im Laufe des Januars starten viele Städte dann auch mit einem Online-Antrag.
Mehr Infos und die Kontaktdaten für Infos rund um die Briefwahl gibt es auf den Websites der Städte: Bedburg, Bergheim, Brühl, Elsdorf, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen, Pulheim, Wesseling.