Wesseling erhöht Vergnügungssteuer und Grundsteuer B

In Wesseling stehen zum Jahreswechsel Steueränderungen an. Während Spielhallen und Kneipen mit Glücksspielautomaten künftig tiefer in die Tasche greifen müssen, bleibt die Frage offen, wie sich die Anpassungen der Grundsteuer B auf die Bürger auswirken werden.

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Steueränderungen in Wesseling ab Januar

Die Stadt Wesseling plant zum Jahresbeginn eine Erhöhung der Vergnügungssteuer. Ab Januar müssen Spielhallen und ähnliche Einrichtungen 20 Prozent ihres Einspielergebnisses an die Stadt abführen. Kneipen, die Glücksspielautomaten betreiben, sind von einem geringeren Steuersatz betroffen. Diese Maßnahme soll der Stadt Mehreinnahmen von über 100.000 Euro einbringen, wie die Stadtverwaltung mitteilte.

Zusätzlich haben die Politiker in Wesseling beschlossen, die Grundsteuer B für Wohngebäude zu erhöhen. Ob die Bürger dadurch tatsächlich mehr oder weniger Grundsteuer zahlen müssen, hängt von den neuen Grundsteuerwerten ab, die das Finanzamt derzeit für Grundstücke festlegt.

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