Vogelgrippe in Hürth bestätigt: Schutzmaßnahmen beschlossen

In Hürth wurde der Verdacht auf Vogelgrippe bestätigt. Das Virus H5N1 wurde in einem Geflügelbetrieb nachgewiesen. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, hat der Rhein-Erft-Kreis umfassende Schutzmaßnahmen ergriffen. Es gelten jetzt zwei Zonen.

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Zwei Zonen rund um den betroffenen Hof

Der Verdacht auf Vogelgrippe am Gertrudenhof in Hürth hat sich bestätigt. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat den Nachweis des Virus vom Typ H5N1 in einem Geflügelbetrieb offiziell bestätigt. Um die Ausbreitung des gefährlichen Virus zu verhindern, hat der Rhein-Erft-Kreis neue Schutzmaßnahmen beschlossen.

Eine Allgemeinverfügung tritt in der Nacht auf Dienstag (11. November) in Kraft. Sie legt zwei Zonen rund um den betroffenen Hof fest: eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern und eine Schutzzone mit einem Radius von 3,1 Kilometern.

In beiden Gebieten gelten strenge Vorschriften: Geflügel darf nicht transportiert werden, Tiere müssen im Stall bleiben und dürfen keinen Kontakt zu Wildvögeln haben. Zudem sind Halterinnen und Halter verpflichtet, ihre Tiere genau zu beobachten und strengere Hygieneregeln einzuhalten.

In der engeren Schutzzone gelten zusätzliche Maßnahmen, darunter Desinfektionspflichten. Der Rhein-Erft-Kreis stellt auf seiner Internetseite Karten und detaillierte Informationen zu den betroffenen Sperrzonen bereit.

Hinweise für den Umgang mit Wildvögeln

Wer tote Wildvögel findet, sollte diese nicht anfassen. Eine Meldung ist nur erforderlich, wenn mehrere Tiere betroffen sind. Kranke Wildvögel dürfen nicht in Tierheime gebracht werden, da dies das Virus weiter verbreiten könnte.

Laut Experten besteht für Menschen keine Gefahr. Geflügelprodukte aus dem Handel können weiterhin bedenkenlos verzehrt werden.

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