Verdacht auf Vogelgrippe in Hürth
Veröffentlicht: Freitag, 07.11.2025 13:50
In Hürth gibt es einen ersten Verdacht auf Vogelgrippe. Auf dem Gertrudenhof sind vier tote Tiere, zwei Gänse, eine Pute und ein Huhn positiv getestet worden. Vorsorglich ließ das Veterinäramt rund 500 Hühner töten.

500 Hühner getötet
In Hürth gibt es einen ersten Verdacht auf Vogelgrippe. Betroffen sind die Tiere auf dem Gertrudenhof. Dort waren am Sonntag vier verendete Tiere gefunden worden. Ein erster Test bei ihnen war positiv. Das Ergebnis der finalen Referenzprobe am Friedrich-Loeffler-Institut steht noch aus. Vorsorglich sind deshalb dort jetzt rund 500 Hühner vom Veterinäramt des Kreises getötet worden. So soll eine Ausbreitung des hochansteckenden Geflügelpest-Virus verhindert werden. In den kommenden Wochen stehen auf dem Hof in Hürth Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen an.
Nach dem Auftreten des Verdachtsfalls hat der Rhein-Erft-Kreis eine vorläufige Sperrzone eingerichtet und die relevanten Geflügelbetriebe in der betroffenen Umgebung informiert. Die Sperrzone umfasst einen Radius von insgesamt zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb und gilt sowohl für gewerbliche Geflügelhaltungen als auch private Hobbyhaltungen.
Sperrzone rund um Hürther Hof
Regeln in der 10 Kilometer Sperrzone:
- Geflügel oder gehaltene Vögel dürfen weder aus noch in den Betrieb verbracht werden.
- Andere gehaltene Tiere als Geflügel oder gehaltene Vögel dürfen weder aus noch in den Betrieb verbracht werden.
- Erzeugnisse, Materialien oder Stoffe von Geflügel oder gehaltenen Vögeln oder von Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen, die mit Geflügel oder gehaltenen Vögeln in Kontakt gekommen sind, dürfen aus dem Betrieb nicht verbracht werden.
- Geflügel und gehaltene Vögel sind so zu halten/isolieren, dass diese keinen Kontakt zu wildlebenden Tieren, Tieren nicht gelisteter Arten und erforderlichenfalls zu Insekten und Nagetieren haben. (*Stallpflicht)
- Geflügel oder gehaltene Vögel dürfen ohne Genehmigung nicht getötet werden. Zur Genehmigung ist rechtzeitig ein formloser Antrag zu zuleiten.
- Nicht wesentliche Verbringungen von Erzeugnissen, Materialien, Stoffen, Personen und Transportmitteln in die Betriebe sind untersagt.
- Alle tierischen Nebenprodukte von toten Tieren, die in einem Betrieb, bei dem ein Verdacht auf eine Seuche der Kategorie A besteht, verendet sind oder getötet wurden, sind im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 zu verarbeiten oder zu beseitigen.
In der zehn Kilometer großen Sperrzone sind rund 200 Haltungen registriert. Aufgrund der geografischen Lage des betroffenen Betriebes erstrecken sich Teile der Sperrzone auch auf das Stadtgebiet Kölns, das eigenständige Maßnahmen ergreifen wird.
Interaktive Karte zur Sperrzone (roter Kreis)
Keine toten Vögel anfassen
Falls einzelne verendete Wildvögel aufgefunden werden, müssen diese nicht gemeldet werden. Nur wenn es sich um eine größere Anzahl verendeter Wildvögel handelt, ist das Veterinäramt zu kontaktieren.Kranke Wildvögel dürfen nicht in Geflügelbetriebe oder Tierheime gebracht werden – auch nicht aus Mitgefühl. Wildtiere sterben oft an natürlichen Krankheiten. Eine Rettung kann andere Tiere gefährden und Krankheiten verbreiten. Tote Tiere nie ohne Schutz anfassen! Für Menschen besteht durch Geflügelprodukte im Handel keine Gefahr.
Erster Fall auch im Kreis Euskirchen
Auch im Kreis Euskirchen ist jetzt der erste Fall von Vogelgrippe bestätigt worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat das Virus bei einem toten Kranich aus Zülpich-Füssenich nachgewiesen. Ein weiterer toter Kranich wird gerade noch untersucht – ein Ergebnis gibt es erst in den nächsten Tagen. Laut dem Veterinäramts Euskirchen muss aber jederzeit mit weiteren Fällen gerechnet werden. Geflügelhalter werden deshalb jetzt dringend gebeten, ihre Tiere im Stall zu lassen und strenge Hygienemaßnahmen einzuhalten.
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