Urteil im Prozess um Zugunglück in Hürth erwartet

Im Prozess um das tödliche Zugunglück in Hürth steht eine Entscheidung bevor. Vor dem Amtsgericht in Brühl wird ein Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens angeklagt, der laut Anklage gravierende Fehler bei der Sicherung der Gleise gemacht haben soll.

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Im Prozess um das tödliche Zugunglück in Hürth, bei dem im Mai 2023 zwei Arbeiter ums Leben kamen, wird am Mittwoch (23. Juli) das Urteil erwartet. Vor dem Amtsgericht in Brühl steht ein Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht.

Der Angeklagte soll laut Anklage wesentliche Vorgaben des Sicherungsplans für Bauarbeiten auf der Bahnstrecke nicht umgesetzt haben. So habe er die Arbeiten freigegeben, obwohl die notwendige Gleissperrung noch nicht bestätigt war. Diese Aussage wurde in der vergangenen Woche auch vom verantwortlichen Fahrdienstleiter vor Gericht getätigt.

Darüber hinaus wird dem Angeklagten vorgeworfen, die Sicherheitsposten, die die Arbeiter vor herannahenden Zügen warnen sollten, nicht korrekt positioniert zu haben. Dadurch befand sich der Bautrupp offenbar noch im Gleis, als ein Intercity-Zug herannahte und die beiden Männer erfasste.

Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe weiterhin. Allerdings belasteten ihn mehrere Zeugen.

Am Mittwochmittag sollen die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung ihre Plädoyers halten. Im Anschluss wird das Urteil erwartet.

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