Starkregen-Soforthilfe in Bedburg

Nach dem verheerenden Starkregen im September gibt es finanzielle Unterstützung für Betroffene in Bedburg. Das Land NRW stellt eine Soforthilfe bereit.

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Unterstützung für Unwettergeschädigte in Bedburg

Betroffene des Starkregens im September können auf finanzielle Unterstützung hoffen. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt der Stadt Bedburg 300.000 Euro Soforthilfe zur Verfügung. Die Stadt kann das Geld ab sofort an Haushalte auszahlen, die durch das Unwetter schwere Schäden erlitten haben. Ein-Personen-Haushalte können eine Unterstützung von 2.000 Euro erhalten. Für jede weitere Person im Haushalt gibt es zusätzlich 1.000 Euro. Auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe können Soforthilfe beantragen – bis zu 5.000 Euro pro Betriebsstätte. Voraussetzung hierfür ist, dass der Schaden mindestens 5.000 Euro beträgt und nicht oder nicht vollständig durch eine Versicherung gedeckt ist.

Bürgermeister Sascha Solbach betont, dass die Hilfe schnell und unbürokratisch bei den Betroffenen ankommen soll. Anträge können ab sofort gestellt werden. Die Frist für die Beantragung endet am Freitag, den 20. Februar 2026.

Wie kann ich die Hilfe beantragen?

Die Anträge zum Beantragen der Soforthilfe gibt es hier. Die Anträge müssen bis spätestens 20. Februar 2026 eingereicht werden – entweder postalisch (Am Rathaus 1, 50181 Bedburg, z. H. Vorzimmer Verwaltungsvorstand) oder per E-Mail an stadtverwaltung@bedburg.de.

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