Segmüller darf sich in Pulheim nicht vergrößern

Das Kölner Verwaltungsgericht hat entschieden: Das Möbelhaus Segmüller in Pulheim darf seine Verkaufsfläche nicht erweitern. Die Städte Bergheim und Leverkusen hatten sich gegen eine Vergrößerung gewehrt, um ihre Innenstädte zu schützen.

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Verwaltungsgericht stoppt Segmüller-Erweiterung in Pulheim

Das Möbelhaus Segmüller in Pulheim darf seine Verkaufsfläche nicht vergrößern. Das hat das Kölner Verwaltungsgericht am Mittwoch (22.10.) entschieden. Damit setzten sich die Städte Bergheim und Leverkusen durch, die sich gegen die Erweiterung gewehrt hatten. Sie befürchten, dass eine größere Verkaufsfläche in Pulheim negative Auswirkungen auf ihre Innenstädte haben könnte.

Hintergrund des Urteils ist ein Kompromiss aus dem Jahr 2017. Damals endete ein Rechtsstreit zwischen den Städten Pulheim, Bergheim und Leverkusen mit der Einigung, dass Segmüller in Pulheim bauen darf – allerdings nur bis zu einer bestimmten Größe.

Die Stadt Pulheim hatte dem Möbelhaus kürzlich eine Baugenehmigung erteilt, um die Verkaufsfläche über die damals festgelegte Größe hinaus zu erweitern. Laut dem Verwaltungsgericht hätte Pulheim diese Genehmigung aber nicht erteilen dürfen.

Der Streit ist jedoch noch nicht endgültig entschieden. Die Stadt Pulheim hat die Möglichkeit, Berufung gegen das Urteil zu beantragen.

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