Rhein-Erft/Köln: Weniger Verfahren wegen Schulschwänzern

Mal ein oder zwei Stunden Schule ausfallen lassen und dafür mit den Freunden im Café sitzen – an Rhein und Erft ist die Zahl der Schulschwänzer in den letzten vier Jahren gesunken. Das legen zumindest die Zahlen der Bezirksregierung Köln über die Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen der Verletzung der Schulpflicht nahe.

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Hier hat die Zahl an den weiterführenden Schulen um über 32 Prozent abgenommen, auf rund 630 Fälle im vergangenen Jahr. Mit Blick auf ganz NRW ist der Anteil der Schulschwänzerinnen und Schulschwänzer aber gestiegen, um über 4 Prozent. Beim Schulschwänzen droht ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro.

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