Rhein-Erft: REVG wehrt sich gegen Busfahrer-Urteil

Die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft will das Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf im Streit um einen Busfahrer nicht hinnehmen. Dort war eine von der REVG verhängte dauerhafte Sperre des Fahrers mit sofortiger Wirkung aufgehoben worden.

 

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Revision haben die Richter nicht zugelassen und dagegen will die Verkehrsgesellschaft jetzt beim Bundesgerichtshof Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Der Fahrer eines Subunternehmens war während einer Linienfahrt für die REVG mit Handy am Steuer gefilmt und daraufhin entlassen worden. Außerdem hatte die Verkehrsgesellschaft ein lebenslanges Fahrverbot auf allen ihren Bus-Linien verhängt. Dagegen hatte der Mann geklagt. Er habe durch die Sperre keine Chance mehr auf einen Job in Wohnortnähe. Das Oberlandesgericht hob die Sperre in zweiter Instanz auf. Die REVG will dagegen mit allen rechtlichen Mittel vorgehen. Sie argumentiert mit der besonderen Verantwortung, die Busfahrer für die Sicherheit der Fahrgäste hätten. Neben dem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung habe der Fahrer auch gegen die geltende Dienstanweisung für Fahrpersonal in Bussen verstoßen, heißt es. 

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