Rhein-Erft: Gericht kassiert Fahrtenbuch-Anordnung

Rüffel für den Rhein-Erft-Kreis: das Oberverwaltungsgericht Münster hat seine Anordnung kassiert, dass eine Frau für ein Jahr ein Fahrtenbuch führen muss. Anlass dafür war ein Blitzerfoto.

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Nach Überzeugung des Gerichts hat die Straßenverkehrsbehörde zu wenig getan, um den Fahrer zu ermitteln. Eine Fahrtenbuchauflage aber komme nur in Betracht, wenn es unmöglich sei den Täter festzustellen In diesem Fall wäre es möglich gewesen, ohne nennenswerten Aufwand das Blitzerfoto mit Lichtbildern im Personalausweisregister abzugleichen. Die Klägerin hatte sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Ihr Auto war in der Nacht zum 25. Dezember 2021 geblitzt worden. Am Steuer saß ihr Sohn, der auf dem Foto auch gut zu erkennen war. Der Kreis ordnete für zwölf Monate das Führen eines Fahrtenbuches an, um einen Wiederholungsfall zu verhindern. Das war nicht rechtens, wie das OVG jetzt entschieden hat.

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