Rhein-Erft: Enteignungen auch nach Kohleausstieg möglich

2030 soll der Braunkohleabbau bei uns in der Region enden, trotzdem können Anwohner auch danach noch enteignet werden. Zu diesem Schluss kommt zumindest ein neues Gutachten, das die Grünen-Landtagsabgeordnete Grothus aus Kerpen-Buir in Auftrag gegeben hat.

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Der Grund dafür ist, dass RWE die Tagebauflächen nach 2030 wieder nutzbar machen muss. Nach Ende des Kohleabbaus muss RWE die Böschungen absichern und die Tagebaulöcher wieder befüllen. Dafür braucht es Material und Fläche. Der Autor der Studie, ein Professor für Berg- und Umweltrecht an der RWTH Aachen, sieht für Enteignungen aber dann besonders hohe rechtliche Hürden. Denn die Beschaffung von Abraum hänge im Gegensatz zur Kohle weniger stark an einem bestimmten Standort. Daher sollten Enteignungen nach 2030 möglichst geringfügig und selten erfolgen. Besonders starker Schutz gilt laut dem Gutachten, wenn es nicht um unbewohnte Grundstücke, sondern um Landwirtschaften oder ganze Dörfer geht.

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