Pulheim: Falscher Polizist erbeutet Bargeld
Veröffentlicht: Samstag, 28.09.2024 08:49
Erneut dreister Betrug, jetzt in Pulheim: Eine Frau wurde von einem falschen Polizisten um eine größere Summe Bargeld gebracht. Die Kreispolizei sucht nun nach dem Täter und warnt vor weiteren Betrugsversuchen.

Pulheimerin wurde am Telefon unter Druck gesetzt
Die Kreispolizei Rhein-Erft-Kreis sucht einen Mann, der mit einer dreisten Lüge Geld von einer Pulheimerin erbeutet haben soll. Nach ersten Ermittlungen wurde die Frau am Donnerstagmittag (26. September) von einem angeblichen Polizisten angerufen.
Der Betrüger behauptete, herausgefunden zu haben, dass ihre Wertsachen in ihrer Hausbank nicht mehr sicher seien. Am Telefon baute er so viel Druck auf, dass die Frau eine größere Summe Bargeld von der Bank abholte und nach Hause brachte. Anschließend erklärte er ihr, dass das Bargeld auch dort nicht sicher sei und ein angeblicher Kollege es abholen würde.
Dieser Komplize flüchtete anschließend mit dem Geld. Die Polizei fahndet nach einem zwischen 40 und 50 Jahren alten und etwa 175 cm großen Mann mit kräftiger Statur und rundlichem Gesicht. Der Täter soll schwarz gekleidet gewesen sein.
Die Beamten des Kriminalkommissariats 12 haben die Ermittlungen aufgenommen und suchen Zeugen. Hinweise zu dem Täter oder zu verdächtigen Feststellungen zur Tatzeit nehmen die Ermittler telefonisch unter 02271 81-0 oder per E-Mail an poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de entgegen.
Kreispolizei warnt erneut vor Betrugsmasche
Polizeibeamte, Staatsanwälte und andere Amtsträger verlangen niemals die Herausgabe von Bargeld oder Wertgegenständen. Geben Sie keine Informationen zu Wertsachen oder Bargeldbeständen an Anrufer heraus und bleiben Sie vorgetragenen Forderungen skeptisch. Lassen Sie Unbekannte nicht in Ihre Wohnung und übergeben Sie kein Geld oder Wertgegenstände an fremde Personen. Lassen Sie sich in Telefonaten nicht unter Druck setzen und legen Sie auf. Kontaktieren Sie die Behörde, von der die angebliche Amtsperson kommt. Suchen Sie dazu die Telefonnummer der Behörde selbst heraus oder lassen Sie sich diese von der Telefonauskunft geben. Wenden Sie sich im Zweifelsfall über den Notruf 110 an die Polizei.