Mitbewohnerin in Köln zu Tode gequält: Urteil rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat die lebenslangen Haftstrafen für drei Täter im Fall einer zu Tode gequälten Mitbewohnerin in Köln bestätigt. Ein vierter Angeklagter erhielt viereinhalb Jahre Haft.

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Im grausamen Fall um eine zu Tode gequälte Mitbewohnerin in Köln ist das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) rechtskräftig. Die Richter bestätigten die lebenslangen Haftstrafen für drei der Täter. Sie hatten die 21-jährige Frau tagelang in ihrer Wohnung misshandelt und gedemütigt.

Ein vierter Angeklagter wurde zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.

Das Opfer war damals schwer verletzt und dehydriert von der Polizei aus der Wohnung gerettet worden, erlag jedoch später im Krankenhaus seinen Verletzungen.

Zu den Tätern gehören zwei Schwestern, der Freund der älteren Schwester sowie der Ex-Freund des Opfers. Mit der Entscheidung des BGH ist der Fall nun endgültig abgeschlossen.

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