Lichterketten und Co an Rhein und Erft

Überall im Rhein-Erft-Kreis leuchtet es jetzt schon vorweihnachtlich. Festliche Deko ist erlaubt, solange niemand gestört wird, heißt es vom Landesverband Haus & Grund Rheinland.

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Wichtig sind Rücksicht und Brandschutz

Adventszeit ist Dekozeit – viele schmücken auch hier bei uns im Rhein-Erft-Kreis ihre Wohnungen und Häuser festlich. Das ist erlaubt – solange niemand gestört wird, heißt es vom Landesverband Haus & Grund Rheinland. Lichterketten am Fenster sind okay, grelles Blinken ins Nachbar-Schlafzimmer rein aber nicht. Auch zum Beispiel Duftkerzen oder Zimtspray im Hausflur sind tabu. Der Adventskranz an der eigenen Tür ist dagegen kein Problem.

Deko im Außenbereich muss sicher befestigt sein und dabei darf die Fassade nicht beschädigt werden. Für große Figuren an der Hauswand braucht man die Zustimmung des Vermieters. 

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