Leinenpflicht für Hunde in Wesseling während Brutzeit
Veröffentlicht: Mittwoch, 19.03.2025 10:46
Die Stadt Wesseling erinnert Hundebesitzer an eine wichtige Regel, die während der Brut- und Setzzeit in NRW gilt. Die Vierbeiner gehören aktuell an die Leine.

Brut- und Setzzeit: Leinenpflicht für Hunde
Die Stadt Wesseling weist darauf hin, dass die Brut- und Setzzeit in Nordrhein-Westfalen am 1. März begonnen hat. Bis zum 31. Juli müssen Hunde in der freien Landschaft an die Leine genommen werden. Diese Regelung gilt für Wälder sowie Freiflächen und Grünanlagen, darunter der Landschaftspark Eichholz und der Entenfang, wo ohnehin Leinenpflicht besteht.
Ziel dieser Maßnahme ist der Schutz von Bodenbrütern wie Enten, Gänsen und Lerchen sowie von Hasen, Kaninchen und Rehen. Diese Tiere ziehen im Frühjahr ihren Nachwuchs am Boden groß und könnten durch freilaufende Hunde gestört werden. Im schlimmsten Fall könnten die Jungtiere zurückgelassen werden und sterben.
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