Verkaufsverbot für Lachgas in Bergheim und Kerpen
Veröffentlicht: Mittwoch, 09.04.2025 08:14
Bergheim und Kerpen haben den Verkauf und die Weitergabe von Lachgas an Minderjährige verboten. So sollen Jugendliche besser vor der Partydroge geschützt werden.

Keine Abgabe mehr an Jugendliche in Bergheim
Kein Platz für Lachgas - als erste Stadt im Rhein-Erft-Kreis hat Bergheim Lachgas jetzt verboten. Ab sofort gilt eine ordnungsbehördliche Verordnung. Danach ist der Verkauf und die Weitergabe von Lachgas an Minderjährige verboten – das hat der Stadtrat jetzt zum Schutz von Jugendlichen beschlossen. Verstöße können mit bis zu 1.000 Euro bestraft werden.
Die Stadt setzt mit dem Verbot nach eigenen Angaben ein klares Zeichen gegen den zunehmenden Missbrauch von Lachgas als Partydroge. Das Einatmen kann zu Schwindel, Koordinationsstörungen und Ohnmacht führen. Langfristig sind schweren neurologischen Schäden möglich. Lachgas kann außerdem das Unfallrisiko im Straßenverkehr erhöhen und die liegengelassenen Kartuschen - vor allem auf Spielplätzen - sind eine Umweltbelastung.
Auch in Kerpen gibt es ein Verbot
Auch die Politiker in Kerpen haben der Modedroge Lachgas den Kampf angesagt. Der Rat hat am Dienstag einstimmig beschlossen, den Verkauf und die Weitergabe von Lachgas an Minderjährige zu verbieten. Dazu soll wie in Bergheim eine ordnungsbehördliche Verordnung erlassen werden.
Außerdem setzen sich die Kerpener Politiker für eine kreisweite Verordnung ein.
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