Köln: Landgericht stellt Verfahren zum Stadtarchiv ein

Das Kölner Landgericht hat nach rund 15 Jahren die letzten Verfahren im Zusammenhang mit dem Einsturz des Stadtarchivs eingestellt. Die vier Angeklagten werden aber trotzdem sehr viel Geld zahlen müssen.

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Verfahren gegen Bauleiter und KVB-Mitarbeiter eingestellt

Das Kölner Landgericht hat mit Beschluss von Freitag (2.8.) die letzten Verfahren gegen vier verbliebene Angeklagte im Zusammenhang mit dem Einsturz des Stadtarchivs eingestellt. Die Angeklagten, darunter Bauleiter und ein damaliger Mitarbeiter der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB), müssen jeweils Geldauflagen in Höhe von 5.000 bzw. 2.000 Euro zahlen.

Landgericht: Keine unmittelbare Verantwortung bei den Angeklagten

Zuvor hatte das Landgericht zwei der Angeklagten zu Bewährungsstrafen verurteilt und die beiden anderen freigesprochen. Diese Urteile wurden jedoch vom Bundesgerichtshof aufgehoben, was eine erneute Verhandlung der Fälle erforderlich machte.

Die Richter des Landgerichts entschieden nun, dass das Verfahren gegen die Zahlung der Geldauflagen eingestellt werden kann. Nach ihrer Ansicht kann den Angeklagten keine unmittelbare Verantwortung für den Einsturz des Stadtarchivs und den Tod von zwei Menschen nachgewiesen werden. Diese unmittelbare Schuld sollen ein Baggerfahrer und ein Polier haben. Der Baggerfahrer sei aber inzwischen verstorben, der Polier wurde aufgrund einer Erkrankung vor ein paar Jahren verhandlungsunfähig.

An der Einsturzstelle hängt heute ein Schild, das auf die Katastrophe hinweist.© Radio Erft
An der Einsturzstelle hängt heute ein Schild, das auf die Katastrophe hinweist.
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Die Angeklagten werden viel Geld zahlen müssen

Trotz der verhältnismäßig geringen Geldauflagen müssen die Angeklagten sehr viel Geld zahlen: Denn das Gericht plant, den Angeklagten auch sämtliche Auslagen der Nebenkläger aufzuerlegen. Hinzu kommen die Kosten für die Verteidigung der Angeklagten. Das Landgericht geht davon aus, dass auf jeden der Angeklagten eine mittlere fünfstellige Summe zukommt, und dabei seien die Revisionsverfahren noch gar nicht mitgezählt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagten haben der Einstellung des Verfahrens unter diesen Bedingungen zugestimmt, sagt das Gericht.

Zwei Menschen starben bei dem Einsturz

Im März 2009 waren das Kölner Stadtarchiv und zwei Wohngebäude im Zuge der Errichtung der Nord-Süd-Bahn eingestürzt. In den Wohngebäuden starben zwei Menschen. In der Baugrube war es zu Undichtigkeiten gekommen, wodurch schlagartig Wasser und Bodenmasse in die Baugrube eindrang, was schließlich zu dem Einsturz der Gebäude geführt hatte.

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