Köln: "Glukose"-Prozess: Revision eingelegt
Veröffentlicht: Mittwoch, 04.10.2023 14:54
Einer Apothekerin aus Köln droht nach dem Urteil im Prozess um eine verunreinigte Glukose-Lösung eine höhere Strafe. Denn die Staatsanwaltschaft hat jetzt Revision gegen das Urteil eingelegt, das bestätigte das Kölner Landgericht auf Anfrage.

So wie es derzeit aussieht, landet der Fall also nochmal vor dem Bundesgerichtshof. Der Staatsanwaltschaft geht es nach eigenen Angaben darum, die schriftlichen Gründe für das Urteil prüfen zu lassen. Das Landgericht hatte die Apothekerin unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und unterlassener Hilfeleistung zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Für die Staatsanwaltschaft kommt aber auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes durch Unterlassen in Betracht. Auch die Verteidigung hat laut Landgericht mittlerweile Revision gegen das Urteil eingelegt. Sie hatte im Prozess einen Freispruch gefordert.
Schwangere nahm vergifteten Diabetestest ein
In dem Fall geht es um den Tod einer Frau und ihres ungeborenen Kindes im Jahr 2019. Sie hatte einen in der Apotheke hergestellten, aber vergifteten Schwangerschaftsdiabetestest eingenommen. Laut Urteil habe die Apothekerin "beim Ordnung schaffen" einen Rest des Betäubungsmittels Lidocainhydrochlorid, den sie für Glukose gehalten habe, in ein identisch aussehendes Gefäß mit Glukose umgeschüttet. Eine 28-Jährige hatte bei einem Routinetest auf Schwangerschaftsdiabetes die verunreinigte Glukose-Mischung bei ihrem Frauenarzt eingenommen. Kurz darauf verlor sie mit schweren Vergiftungserscheinungen das Bewusstsein. Die Frau und ihr per Kaiserschnitt geholtes Baby starben wenig später im Krankenhaus an multiplem Organversagen. Obwohl der Angeklagten nach dem sich rapide verschlechterten Gesundheitszustand der 28-Jährigen der Verdacht gekommen sei, dass eine Lidocain-Vergiftung vorliegen könnte, teilte sie dies laut Urteil den behandelnden Ärzten nicht mit. Bereits zwei Tage zuvor hatte eine andere Schwangere ebenfalls verunreinigte Glukose zu sich genommen, die Einnahme aber nach einem Schluck wegen des bitteren Geschmacks abgebrochen. Auch diese Frau war mit Vergiftungserscheinungen in ein Krankenhaus gekommen, hatte sich dann aber rasch wieder erholt. Diesen Fall wertete das Gericht als fahrlässige Körperverletzung.