Köln: Gericht urteilt: Vereine dürfen Impfung verlangen

Wettkämpfe im Sportverein nur mit gültiger Corona-Impfung. Das dürfen Vereine von ihren Mitgliedern verlangen, auch wenn die gesetzliche 2G+-Regel außer Kraft ist. Das hat jetzt das Kölner Oberlandesgericht entschieden und damit eine Entscheidung des Landgerichts bestätigt.

Eine Sportlerin hatte zuvor gegen das Urteil Beschwerde eingelegt. Sie hatte sich Anfang des Jahres mit Corona infiziert, ihr Genesenenstatus ist mittlerweile ausgelaufen. Der Sportverband hatte sie daraufhin aufgefordert, sich impfen zu lassen und gedroht, andernfalls ihre Nominierung für einen internationalen Wettkampf zurückzuziehen. Aus Sicht des Oberlandesgerichts hat das nicht offensichtlich gegen geltendes Recht verstoßen. Vereinen könnten Hygieneregeln bei Wettkämpfen nach eigenem Ermessen festsetzen, um die Gesundheit der Sportler zu schützen.

Weitere Meldungen