Klage gegen Atommüll aus Jülich abgewiesen

Das Oberverwaltungsgericht Münster erlaubt die Lagerung von 152 Castorbehältern von Jülich in Ahaus. Eine Transportgenehmigung steht noch aus

Jülicher Castorbehälter dürfen nach Ahaus

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat am 03. Dezember 2024 entschieden, dass 152 Castorbehälter aus dem ehemaligen Versuchsreaktor in Jülich kurz hinter der Kreisgrenze im Zwischenlager Ahaus gelagert werden dürfen. Eine Klage der Stadt Ahaus und eines Anwohners wurde abgewiesen. Das OVG ließ keine Revision zu, jedoch können die Kläger Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen. Die Atommüllbehälter lagern weiterhin mit einer Duldung in Jülich, da die Genehmigung dort abgelaufen ist. Ob und wann die Castoren nach Ahaus transportiert werden, bleibt unklar, da es bisher keine Transportgenehmigung für die Fahrt durch Nordrhein-Westfalen gibt.

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