Kerpen/Münster: Stadt Kerpen im Berufungsprozess erfolgreich
Veröffentlicht: Freitag, 16.06.2023 13:15
Die Räumung des Baumhauses „NoNames“ im Hambacher Forst vor rund fünf Jahren war doch rechtens – das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster am Freitagmittag entschieden und damit der Stadt Kerpen recht gegeben.

In erster Instanz hatte das noch anders ausgesehen: da hatte das Kölner Verwaltungsgericht noch für den betroffenen Baumhausbewohner entschieden. Dagegen war die Stadt Kerpen gerichtlich vorgegangen und hatte jetzt mit ihrer Berufung Erfolg. Nach Auffassung des Gerichts waren Räumung und Beseitigung des Baumhauses rechtmäßig. Es sei nicht genehmigt gewesen und habe insbesondere gegen Vorschriften zum Brandschutz verstoßen. Für die Richter steht auch fest, dass der Weisung des Landes NRW an die Stadt Kerpen zur Räumung keine sachfremden Erwägungen zugrunde lagen, also der Brandschutz nicht vorgeschoben war. Der Baumhausbewohner konnte sich laut den Richtern auch nicht auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit berufen, weil es bei seinem Protest am notwendigen Merkmal „friedlich und ohne Waffen“ gefehlt habe. Das Oberverwaltungsgericht hat keine Revision gegen das Urteil zugelassen, dagegen könne eine Nicht-Zulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.