Karfreitag: Tanzverbot im Rhein-Erft-Kreis

Im Rhein-Erft-Kreis gelten an Karfreitag wieder besondere Regeln. Verboten sind unter anderem Tanzveranstaltungen, Partys, Sportveranstaltungen sowie der Betrieb von Spielhallen und Wettbüros.

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Diese Regeln gelten an Karfreitag

Im Rhein-Erft-Kreis sind Tanzveranstaltungen ab Donnerstagabend vor Karfreitag tabu. Der Karfreitag am Freitag (03.04.) ist ein sogenannter stiller Feiertag.

Deshalb sind an diesem Tag viele Veranstaltungen und Angebote nicht erlaubt. Dazu zählen zum Beispiel Märkte, Volksfeste und Musicals. Auch Partys in Gaststätten und privaten Wohnungen sind untersagt. Außerdem dürfen keine Sportveranstaltungen stattfinden. Wegen der Vorgaben gibt es auch kein Freitagsspiel in der Fußball-Bundesliga. Ebenfalls geschlossen bleiben Spielhallen und Wettbüros.

Geöffnet sein dürfen dagegen Museen, der Zoo sowie Saunen, Fitnessstudios und Sonnenstudios.

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