Gericht erlaubt Rodung des Sündenwäldchens in Kerpen
Veröffentlicht: Dienstag, 28.01.2025 13:42
Das Sündenwäldchen in Kerpen-Manheim steht vor einer entscheidenden Veränderung. Ein aktuelles Gerichtsurteil ebnet den Weg für die Rodung des Waldes.

Gerichtsurteil ebnet Weg für RWE
Das Sündenwäldchen in Kerpen-Manheim darf gerodet werden. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Dienstag (28. Januar) den Eilantrag des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) abgelehnt. Das Gericht prüfte den zugrunde liegenden Hauptbetriebsplan vorläufig und kam zu dem Ergebnis, dass dieser rechtmäßig ist. Daher darf der Plan vollzogen werden.
Artenschutzrechtliche Bedenken, insbesondere in Bezug auf die Bechsteinfledermaus und die Haselmaus, bestehen laut Gericht nicht. Zudem wird positiv bewertet, dass RWE bereits Maßnahmen zur Biotopvernetzung durch das Pflanzen von Bäumen und Sträuchern ergriffen habe. Ein gewichtiges betriebliches Interesse von RWE, den Tagebau wie geplant weiterzuführen, besteht ebenfalls. Dies liegt auch im öffentlichen Interesse, da der geplante Tagebausee ab 2030 befüllt werden soll und später für Anwohner und Besucher nutzbar gemacht werden kann.
BUND will verhindern, dass der Wald abgebaggert wird
Der Beschluss des Gerichts ist unanfechtbar. Der Bereich des Sündenwäldchens soll abgebaggert werden, um mit dem Abraum die Böschung des geplanten Hambacher Sees zu stabilisieren. Mit dem Eilantrag hatte der BUND versucht, die Rodung zu verhindern. Zusätzlich läuft noch eine Klage, um das Abbaggern zu verhindern.
Reaktionen auf die Gerichtsentscheidung
Die Gerichtsentscheidung für großes Unverständnis und Empörung beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gesorgt. Der BUND kritisiert, dass das Gericht offenbar nicht im Sinne des Naturschutzes entschieden habe. Nun müsse ab sofort mit der Rodung des Sündenwäldchens gerechnet werden, befürchten der BUND und weitere Aktivisten.
Die Aktivisten planen, ihre Mahnwache fortzusetzen und weiterhin Sonntagsspaziergänge zu organisieren, um auf die Situation aufmerksam zu machen. Ein Sprecher des Energieunternehmens RWE erklärte auf Nachfrage, dass derzeit kein konkreter Zeitplan für die Rodung des Waldes genannt werden könne.