Einschränkungen am Karfreitag im Rhein-Erft-Kreis

Der Karfreitag ist ein sogenannter „Stiller Feiertag“. Das heißt, dass viele Dinge an Karfreitag von 0 Uhr bis Karsamstag 6 Uhr nicht gestattet sind.

© Radio Erft/ Symbolbild

Strenge Regeln am Karfreitag im Rhein-Erft-Kreis

Auch bei uns im Rhein-Erft-Kreis gelten am Karfreitag (18. April) besondere Einschränkungen, da dieser Tag als "Stiller Feiertag" eingestuft ist. Von 0 Uhr in der Nacht auf Freitag, bis Samstag, 6 Uhr sind Volksfeste, Konzerte und Tanzveranstaltungen untersagt. Auch private und öffentliche Partys, sei es in Gaststätten oder zu Hause, sind nicht gestattet. Sportveranstaltungen, darunter Fußballspiele, sowie Märkte und Theateraufführungen dürfen ebenfalls nicht stattfinden. Zudem bleiben Spielhallen und Wettbüros geschlossen. Im Gegensatz dazu dürfen Museen, Zoos, Saunen sowie Fitness- und Sonnenstudios ihre Türen öffnen. Erlaubt sind auch Arbeiten, die der Erholung dienen, wie der Betrieb von Saunen, Bräunungs- und Fitnessstudios.

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