Bedburg: Schüler müssen Corona-Testpflicht akzeptieren

Zwei Schüler aus Bedburg und ihre Eltern haben im Streit um Corona-Tests an Schulen eine Niederlage vor Gericht einstecken müssen. Das NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster hat ihren Eilantrag gegen die Testpflicht abgelehnt.

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Nach Auffassung der Richter ist das angesichts des Infektionsgeschehens wohl eine verhältnismäßige Schutzmaßnahme. Besonders vor dem Hintergrund der erhöhten Ansteckungsgefahr durch die leichter übertragbaren Virusmutationen.

Die Schüler aus der 6. und 8. Klasse sehen dagegen ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Außerdem befürchten sie eine Stigmatisierung, sollten sie positiv getestet werden. Dieser Sicht folgt das OVG nicht. Die Selbsttests seien zugelassen, also gesundheitlich unbedenklich. Außerdem könnten sich die Schüler ja auch außerhalb an Testzentren testen lassen.

Schüler, die keinen negativen Nachweis vorweisen können und einen Corona-Test verweigern, müssen nach Vorgaben des Landes vom Unterricht ausgeschlossen werden. Dagegen waren zahlreiche Schüler in Vertretung ihrer Eltern und eine Schule mit Eilanträgen vor das OVG gezogen. Das Gericht hatte von einer Klagewelle gesprochen. Bis zum Donnerstag lagen in Münster rund 80 Eilanträge von Schülern aus ganz NRW vor.

Aktenzeichen: 13 B 559/21.NE

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