Außengastronomie am Brüsseler Platz darf länger öffnen

Der Streit um die Lautstärke am Brüsseler Platz in Köln sorgt seit Jahren für Diskussionen. Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht in Münster ein Urteil gefällt, das vor allem die Gastronomen freuen dürfte.

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Der Streit um die Lautstärke am Brüsseler Platz in Köln hat eine neue Wendung genommen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat entschieden, dass die Außengastronomie am Brüsseler Platz länger als 22 Uhr geöffnet bleiben darf.

Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass die bisherigen Lärmmessungen nicht ausreichen, um eine frühere Schließung der Außengastronomie zu rechtfertigen. Es sei unklar, ob der Lärm tatsächlich von den Gaststätten ausgehe oder von anderen Gruppen, die sich auf dem Platz aufhalten.

Vor knapp zwei Jahren hatte das OVG die Stadt Köln aufgefordert, Maßnahmen gegen den Lärm am Brüsseler Platz zu ergreifen. In diesem Zusammenhang wurde die Öffnungszeit der Außengastronomie von 23:30 Uhr auf 22 Uhr verkürzt. Eine Gaststättenbetreiberin hatte gegen diese Regelung geklagt, war jedoch zunächst vor dem Verwaltungsgericht in Köln gescheitert. Nun hatte sie vor dem Oberverwaltungsgericht Erfolg.

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