Wesseling: Rat beschließt Nachtragshaushalt

Die Stadt Wesseling hat einen wichtigen Schritt unternommen, um ihre finanzielle Handlungsfähigkeit zurückzugewinnen. Der Stadtrat hat einen Nachtragshaushalt beschlossen. Außerdem wird auch der Hebesatz für die Grundsteuer B rückwirkend gesenkt.

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Wesseling verabschiedet Nachtragshaushalt und senkt Grundsteuer

Die Stadt Wesseling könnte trotz ihrer angespannten Finanzlage bald wieder handlungsfähig werden. Der Stadtrat hat einen Nachtragshaushalt verabschiedet. Dieser Schritt war notwendig, nachdem die Kämmerin Anfang April aufgrund deutlich geringerer Einnahmen aus der Gewerbesteuer eine Haushaltssperre verhängt hatte.

Nun liegt es am Rhein-Erft-Kreis als Kommunalaufsicht, den Entwurf zu genehmigen. Sollte dies geschehen, könnte die Stadt bereits im August wieder Kredite aufnehmen und finanzielle Spielräume zurückgewinnen.

Ein weiterer Beschluss des Stadtrats betrifft die Grundsteuer B. Die Hebesätze sollen rückwirkend zum 1. Januar gesenkt werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, die sogenannte Aufkommensneutralität sicherzustellen, sodass die Stadt keine zusätzlichen Einnahmen aus der Grundsteuerreform erzielt.

Nach Angaben der Stadtverwaltung werden die Änderungsbescheide voraussichtlich im September verschickt. Zu viel gezahlte Grundsteuerbeträge sollen dann an die Bürgerinnen und Bürger zurückerstattet werden.

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