Urteil zu tödlichem Unfall auf der A555 erwartet

Vor dem Kölner Landgericht wird am Mittwoch (22.04.) das Urteil im Prozess um den tödlichen Raserunfall auf der A555 bei Wesseling erwartet. Angeklagt sind zwei frühere Nachwuchsspieler des 1. FC Köln.

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Entscheidung im Raser-Prozess vor Kölner Landgericht?

Vor dem Kölner Landgericht soll am Mittwochmittag (22.04.) das Urteil im Prozess um den tödlichen Unfall auf der A555 bei Wesseling fallen. Angeklagt sind zwei ehemalige FC-Nachwuchsspieler.

Im Prozess geht es um die Frage, ob die beiden nach dem Unfall ins Gefängnis müssen. Die Staatsanwaltschaft hat Haftstrafen gefordert. Für einen der beiden Angeklagten verlangt sie zwei Jahre und acht Monate Gefängnis, für den anderen drei Jahre.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll es auf der A555 ein illegales Rennen mit mehr als 200 Stundenkilometern gegeben haben. Die Verteidiger weisen diesen Vorwurf zurück. Sie fordern stattdessen Bewährungsstrafen wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs mit Todesfolge.

Bei dem Unfall im Dezember 2023 waren eine 49 Jahre alte Mutter und ihre 23-jährige Tochter ums Leben gekommen. Ihr Kleinwagen war nach dem Zusammenstoß explodiert.

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