Urteil nach Mord an Obdachlosem in Ehrenfeld

Nach dem gewaltsamen Tod eines obdachlosen Mannes in Köln-Ehrenfeld hat das Landgericht ein Urteil gefällt. Der Täter wird nicht ins Gefängnis gehen, er wird stattdessen in eine psychiatrischen Einrichtung untergebracht.

Das Kölner Landgericht hat entschieden, dass der Mann, der im Dezember letzten Jahres (2024) einen Obdachlosen in Köln-Ehrenfeld getötet hat, in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird.

Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Angeklagte sein Opfer, das auf der Venloer Straße schlief, ins Gesicht geschlagen und getreten. Durch die Schläge und Tritte wurde der Mann bewusstlos. Anschließend zog der Täter den Bewusstlosen hinter sich her und legte ihn auf dem Bürgersteig vor einem Geschäft ab. Danach legte sich der Angeklagte selbst an den Schlafplatz des Opfers.

Das Opfer erlag später seinen schweren Verletzungen. Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig war. Daher wurde entschieden, ihn in einer psychiatrischen Einrichtung unterzubringen.

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