Überraschung bei Prozess um Hürther Zugunglück
Veröffentlicht: Mittwoch, 02.07.2025 06:13
Zwei Jahre nach einem tödlichen Zugunglück in Hürth-Fischenich war der erste Prozesstag am Montag emotionsgeladen. Der Angeklagte, ein Mitarbeiter einer Sicherungsfirma, weist den Vorwurf zurück, er habe den Bautrupp ohne bestätigte Gleissperrung losgeschickt.

Angeklagter sieht sich zu Unrecht beschuldigt
Der Prozess um das tödliche Zugunglück in Hürth-Fischenich ist am Montag emotional gestartet. Am ersten Prozesstag saß die Mutter eines Toten weinend im Gerichtssaal, und eine Frau im Publikum brüllte den Angeklagten während der Verhandlung an. Der wies Teile der Vorwürfe zurück: Ihm und einem Verantwortlichen vom Bautrupp sei die Sperrung des Gleises damals auf mehrfache Nachfrage hin mitgeteilt worden.
Zwei Gleisbauarbeiter waren vor zwei Jahren von einem Intercity erfasst und getötet worden. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den Mitarbeiter einer Sicherungsfirma, den Bautrupp losgeschickt zu haben, obwohl die Gleissperrung noch nicht bestätigt war. Außerdem soll er Streckenposten, die im Notfall warnen, nicht richtig positioniert und eingewiesen haben.
Der Angeklagte sagt dagegen: Ihnen sei die Gleissperrung vom sogenannten Technischen Berechtigten, einem Bauüberwacher, bestätigt worden. Diese Information hätten sie dann entsprechend in ihre Teams getragen. Von dem Zug sei er selbst überrascht worden.
Schwierige Beweislage
Auf einmal habe er ein Pfeifen gehört und nach links geschaut, berichtet der 54-Jährige in seiner Aussage. "Dann hab' ich gesagt: 'Raus, raus, schnell raus!". Sein Verteidiger betont, dass sich sein Mandant, damals ja sogar selbst in den Gefahrenbereich begeben habe. "Das macht ja keiner, der weiß: Da kommt gleich ein Zug".
Das Problem bei der Aufklärung des Falls im Prozess ist nun: Der sogenannte Technische Berechtigte, ein Ingenieur, macht als Zeuge keine Angaben. Und der dritte Mann, der nach Darstellung des Angeklagten bei dem relevanten Gespräch dabei war, ist bei dem Unfall ums Leben gekommen. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich tatsächlich gegen einen Technischen Berechtigten ermittelt, dieses Verfahren aber eingestellt. Nach den Ermittlungen habe sich ein Sorgfaltspflichtverstoß nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit belegen lassen, hieß es damals.
Der Zugführer des Intercityzugs hatte damals in der Not noch versucht zu bremsen. Da der Zug aber bereits mit 160 Kilometern pro Stunde unterwegs war, betrug der Bremsweg volle 608 Meter. Das Amtsgericht in Brühl will in den kommenden Wochen mehrere Zeugen hören, um herauszufinden, warum für die zwei Männer am Gleis jede Rettung zu spät kam.
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