Hürther Hunde werden teurer

In Hürth gilt ab Januar 2026 eine neue Hundesteuersatzung. Assistenzhunde sind künftig steuerfrei, für alle anderen Hunde müssen ihre Halter künftig mehr zahlen.

© Stadt Hürth

Neue Hundesteuersatzung ab 2026

In Hürth gilt ab dem kommenden Jahr eine neue Satzung für die Hundesteuer. Neu ist: Assistenzhunde, die kranke Menschen unterstützen, sind künftig von der Steuer befreit. Außerdem werden die Regeln für den gemeinsamen Haushalt klarer. Wer einen Hund hält, muss nachweisen, dass er wirklich mit anderen im selben Haushalt lebt. So möchte die Stadt verhindern, dass sich Menschen zu Unrecht von der Hundesteuer befreien lassen.

In der neuen Hundesteuerverordnung sind außerdem die Vorschriften für gefährliche Hunde überarbeitet und an das Hundegesetz NRW angepasst worden. Beschlossen wurde auch eine Erhöhung der Hundesteuer. Für den ersten Hund werden ab Januar 100 Euro fällig, statt wie bisher 88 Euro. Damit bleibt die Stadt Hürth nach eigenen Angaben aber immer noch unter den Steuersätzen vieler anderer Städte im Rhein-Erft-Kreis.

Hier die neuen Steuersätze

Die neuen Steuersätze in Hürth im Überblick:

• Ein Hund: 100 Euro (bisher 88 Euro)  

• Zwei Hunde: 132 Euro (bisher 100 Euro)

• Drei und mehr Hunde: 176 Euro (bisher 113 Euro)

• Ein gefährlicher Hund: 640 Euro (unverändert)

• Zwei gefährliche Hunde: 740 Euro (bisher 739 Euro)

• Drei und mehr gefährliche Hunde: 840 Euro (bisher 837 Euro) 

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