Tödlicher Brand in Köln: Falschparker-Verfahren eingestellt

Im März war ein Mann nach einem Brand in Köln gestorben – weil ein Falschparker den Einsatz der Feuerwehr behindert hatte, wurde gegen ihn im Anschluss wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt.

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Die Staatsanwaltschaft Köln hat das Verfahren gegen einen Autofahrer eingestellt, der im März nach einem tödlichen Brand in Köln im Fokus der Ermittlungen stand. Der Mann hatte sein Fahrzeug im Halteverbot abgestellt und dadurch die Zufahrt für die Feuerwehr behindert. Die Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung wurden jedoch beendet, da nicht sicher nachgewiesen werden konnte, dass das Leben des Brandopfers durch eine frühere Ankunft des Rettungswagens gerettet worden wäre.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft erklärte, dass der Wohnungsinhaber bereits vor der Ankunft der Feuerwehr lebensgefährliche Verbrennungen erlitten hatte, die auch unabhängig von der Verzögerung zu seinem Tod geführt haben könnten. Laut den Ermittlungen hatte die Behinderung durch das falsch geparkte Auto die Anfahrt der Feuerwehr um bis zu einer Minute verzögert.

Falschparker stellen für Rettungskräfte immer wieder ein großes Problem dar. Der Verband der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen berichtet, dass solche Behinderungen in den letzten Jahren deutlich zugenommen haben.

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