
© KVB
© KVB
Anzeige
KVB-Räder und Roller nicht abstellen
Anzeige
Die Stadt Köln sperrt rund um die großen Weihnachtsmärkte wichtige Bereiche für Leihfahrzeuge. Wer dort ein KVB-Rad oder E-Scooter ausleiht oder zurückgibt, der muss 20 Euro Strafe zahlen. Die Sperrzonen gelten ab sofort (14. November) auch schon während des Aufbaus der Märkte. Betroffen sind der Roncalliplatz, der Alter Markt, Heumarkt, Neumarkt, Rudolfplatz und deren Umgebung. Die Stationen in den Sperrzonen sind deaktiviert. Durchfahren durch die Sperrzonen ist aber erlaubt.
Anzeige
Weitere Themen von Rhein und Erft
Anzeige
Anzeige