Sündenwäldchen vorerst sicher, Gerichtserfolg für Aktivisten

Im juristischen Streit um das Sündenwäldchen in Kerpen-Manheim hat RWE eine Zusage gemacht. Bis Ende Januar wird es keine Rodungen geben. Das garantierte der Energiekonzern dem Oberverwaltungsgericht. Nach einem Gerichtsentscheid wurde die Mahnwache wieder aufgebaut.

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Keine Rodung am Tagebau Hambach bis zum 31.1.

Im Streit um den Betriebsplan und mögliche Rodungen im Braunkohlerevier Hambach hat die RWE Power AG dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster eine Stillhaltezusage bis zum 31. Januar gegeben. Diese Erklärung ging am 8. Januar in Münster ein, wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilte. Damit ist sichergestellt, dass vor Ende des Monats keine Rodungsarbeiten im Sündenwäldchen in Kerpen-Manheim stattfinden.

Gericht wollte Zusage von RWE

Der 21. Senat des Oberverwaltungsgerichts hatte RWE um diese Zusage gebeten, um effektiven Rechtsschutz für den Kläger zu gewährleisten und das Schaffen von Tatsachen zu verhindern. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatte am 3. Januar Klage gegen den aktuellen Hauptbetriebsplan eingereicht und gleichzeitig versucht, die Rodung am Sündenwäldchen per Eilverfahren zu stoppen. Der BUND hatte in mehreren Pressemitteilungen behauptet, dass die Arbeiten am 13. Januar beginnen sollten, was RWE jedoch stets zurückwies. Das Gericht informierte die Klägerseite über die Bitte um die Stillhaltezusage.

Polizei hat Versammlung am Sündenwäldchen aufgelöst

Hätte RWE die Erklärung nicht abgegeben, wäre ein sogenannter Hängebeschluss des Gerichts nötig gewesen, um eine mögliche Rodung zu verhindern. Vom 1. März bis 30. September gilt zum Schutz brütender Vögel ein Rodungsverbot. Erst am Donnerstag hatte die Polizei im Rhein-Erft-Kreis eine Versammlung von Umweltschützern am Sündenwäldchen aufgelöst. Hintergrund war, dass diese auf Privatgrund von RWE stattfand und das Unternehmen diese dort nicht haben wollte. RWE hat den Aktivisten aber stattdessen Ausweichflächen angeboten. Die Aktivisten haben dagegen einen Eilantrag am Verwaltungsgericht gestellt, dem aus formalen Gründen stattgegeben wurde. Etwa zehn Demonstranten seien wieder auf das Gelände nahe dem sogenannten «Sündenwäldchen» umgezogen, sagte eine Sprecherin der Aktivisten. Ein Sprecher der Kreispolizei Rhein-Erft sagte, die Mahnwache verlaufe friedlich. Es sei am Wochenende keine Räumung geplant. 

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