Rhein-Erft/Köln: 3G-Regel am Arbeitsplatz ab Mittwoch

Ab Mittwoch gelten an Rhein und Erft strengere Corona-Regeln am Arbeitsplatz. Die Beschäftigten müssen entweder geimpft oder genesen sein. Sind sie das nicht, müssen sie jedes Mal vor Arbeitsbeginn einen negativen Corona-Test vorlegen.

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Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einhaltung der 3G-Regel zu überprüfen. Die Ford-Werke in Köln beispielsweise haben sich auf diese Kontrollen vorbereitet und nach eigenen Angaben einen pragmatischen Ansatz gewählt. Dazu haben sie in den letzten Tag in den Werksausweisen vermerkt, wer geimpft oder genesen ist. Die übrigen Mitarbeiter müssen durch ein spezielles Tor gehen und dort dann ihren negativen Test vorzeigen. Der Personalchef bei Ford rechnet mit Anlaufschwierigkeiten und hofft, dass sich jetzt doch noch möglichst viele Ungeimpfte impfen lassen. Das ist bei Ford direkt vor Ort möglich, ab Dezember wollen die Betriebsärzte auch Booster-Impfungen anbieten.

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