Rhein-Erft: Meldpflicht bei positivem Corona-Test
Veröffentlicht: Donnerstag, 04.03.2021 07:06
Ab Donnerstag (04.03) gilt im Rhein-Erft-Kreis eine Meldepflicht von positiven Corona-Schnelltestergebnissen – das hat die Kreisverwaltung mitgeteilt. Demnach müssen alle Personen, die sich zu Hause mit einem Schnelltest positiv auf das Coronavirus getestet haben, das Ergebnis unverzüglich dem Gesundheitsamt melden.

Dann soll umgehend ein genauerer PCR-Test durchgeführt werden. Im Schnelltestzentrum in Frechen würden die Mitarbeiter alle weiteren Schritte übernehmen, heißt es. Die Corona-Selbsttests sollen in den kommenden Tagen in den Einzelhandel kommen. Von einem Sprecher der Drogeriemarktkette dm hieß es auf RE-Anfrage, man werde die Selbsttests nächste Woche ins Sortiment aufnehmen. Wie teuer diese werden, war auch auf Nachfrage gestern noch nicht klar.


