Rhein-Erft: Meldpflicht bei positivem Corona-Test

Ab Donnerstag (04.03) gilt im Rhein-Erft-Kreis eine Meldepflicht von positiven Corona-Schnelltestergebnissen – das hat die Kreisverwaltung mitgeteilt. Demnach müssen alle Personen, die sich zu Hause mit einem Schnelltest positiv auf das Coronavirus getestet haben, das Ergebnis unverzüglich dem Gesundheitsamt melden.

© pixabay

Dann soll umgehend ein genauerer PCR-Test durchgeführt werden. Im Schnelltestzentrum in Frechen würden die Mitarbeiter alle weiteren Schritte übernehmen, heißt es. Die Corona-Selbsttests sollen in den kommenden Tagen in den Einzelhandel kommen. Von einem Sprecher der Drogeriemarktkette dm hieß es auf RE-Anfrage, man werde die Selbsttests nächste Woche ins Sortiment aufnehmen. Wie teuer diese werden, war auch auf Nachfrage gestern noch nicht klar.

Weitere Meldungen