Prozess um Messerangriff in Kölner Bar wird neu verhandelt

Ein Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung wird vor dem Kölner Landgericht ab Dienstag (12. August) neu verhandelt. Der Bundesgerichtshof hatte das ursprüngliche Urteil aufgehoben.

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Vor dem Kölner Landgericht beginnt am Dienstag (12. August) die Neuverhandlung eines Prozesses wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Fall geht zurück auf das Jahr 2020, als ein Mann in einer Bar mehrfach mit einem Messer verletzt wurde.

Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte nach einem Streit das spätere Opfer angegriffen haben. Das Opfer soll zuvor den Angeklagten attackiert haben.

Bereits vor knapp zwei Jahren war der 47-jährige Angeklagte vom Landgericht Köln zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter hatten damals entschieden, dass keine Notwehr vorlag.

Der Angeklagte legte jedoch Revision ein – mit Erfolg. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf, da im ursprünglichen Prozess nicht ausreichend geklärt wurde, ob der Angeklagte hätte flüchten oder Hilfe holen können. Die Begründung, warum keine Notwehr vorlag, sei nicht ausreichend gewesen.

Nun wird der Fall vor dem Kölner Landgericht erneut verhandelt. 

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