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Mieterschutz im Rhein-Erft-Kreis deutlich ausgeweitet
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Mieterschutz im Rhein-Erft-Kreis deutlich ausgeweitet

Die NRW-Landesregierung hat eine bedeutende Entscheidung getroffen, die den Wohnungsmarkt im Rhein-Erft-Kreis nachhaltig beeinflusst. Mit der Ausweitung der Mieterschutzverordnung profitieren Mieter in zahlreichen Städten von neuen Regelungen, die sie vor übermäßigen Preissteigerungen schützen sollen. Doch nicht alle Städte sind dabei.

Veröffentlicht: Mittwoch, 29.01.2025 08:51

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Neue Regelungen schützen Mieter vor Mietwucher

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Die NRW-Landesregierung hat das Gebiet, in dem die Mieterschutzverordnung gegen Mietwucher gilt, verdreifacht. Fast alle Städte im Rhein-Erft-Kreis, darunter Bergheim, Brühl, Elsdorf, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen, Pulheim und Wesseling, profitieren von dieser Ausweitung. Diese Städte sind nun vor extremen Mietpreissteigerungen geschützt. Auch Bonn und Köln wurden in die Liste aufgenommen, während Bedburg nicht berücksichtigt wurde.

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Was konkret geplant ist

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Die Auswahl der Städte basiert auf einem Gutachten, das die Regionen mit besonders angespanntem Wohnungsmarkt identifiziert. Ab März gelten die Schutzmaßnahmen in insgesamt 57 Kommunen in Nordrhein-Westfalen, im Vergleich zu bisher 18. Die Verordnung sieht vor, dass Mieterhöhungen auf maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren begrenzt werden, anstelle der regulären 20 Prozent. Bei neuen Mietverträgen darf die Miete nur zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Zudem kann Mietern bei Eigenbedarf erst acht Jahre nach der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gekündigt werden, statt der üblichen drei Jahre. Diese Regelungen und die Kappungsgrenze für Bestandsmieten sind bis zum 28. Februar 2030 gültig, so Ministerin Scharrenbach. Sie betonte jedoch, dass es größerer bundesgesetzlicher Anstrengungen bedarf, um Mieter wirksamer vor Mietwucher zu schützen.

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