Landgericht Köln verschiebt Missbrauchs-Entscheidung

In einem Klageverfahren gegen das Erzbistum Köln fällt am kommenden Dienstag (17.09.) noch keine Entscheidung. Die mündliche Verhandlung sei wiedereröffnet, teilte das Landgericht Köln mit.

© Radio Erft

Pflegetochter will 830.000 Schmerzensgeld vom Erzbistum

Eigentlich sollte in einem Missbrauchsverfahren gegen das Kölner Erzbistum am Dienstag (17.09.) eine Entscheidung fallen. Doch jetzt gab das Kölner Landgericht bekannt, dass die Verhandlung wiedereröffnet wird, weil die Klägerseite neue Aspekte eingebracht habe. In dem Verfahren klagt eine Missbrauchsbetroffene auf 830.000 Euro Schmerzensgeld vom Erzbistum. Sie ist die frühere Pflegetochter eines Priesters, der im Februar 2022 zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden war.

Neun Mädchen über Jahre missbraucht

Der Mann hatte nach Feststellung des Kölner Landgerichts von 1993 bis 2018 neun Mädchen in Gummersbach, Wuppertal und Zülpich teils schwer sexuell missbraucht. Die Pflegetochter war in den 70er- und 80er-Jahren Opfer geworden. In dem Verfahren geht es nun um die Frage, ob die Kirche für die Verbrechen des Priesters in Mithaftung genommen werden kann.

Weitere Meldungen